Insolvenzbekanntmachung
impala-media GmbH
Potsdam
Das Amtsgericht Potsdam hat zur impala-media GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 6.60 IN 142/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 142/24
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 24932 P
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 28.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
6.60 IN 142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
impala-media GmbH, Karen-Jeppe-Straße 3, 14469 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Sterzenbach, Karen-Jeppe-Straße 3, 14469 Potsdam
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 6.60 IN 142/24 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 82.704,39 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 6.598,56 EUR, abzgl. zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
impala-media GmbH, Karen-Jeppe-Straße 3, 14469 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Sterzenbach, Karen-Jeppe-Straße 3, 14469 Potsdam
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 6.60 IN 142/24 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 82.704,39 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 6.598,56 EUR, abzgl. zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam 24.09.2026