Insolvenzbekanntmachung
Immoselect GmbH
Lelkendorf
Das Amtsgericht Rostock hat zur Immoselect GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.03.2026, Aktenzeichen 62 IN 319/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rostock
- Aktenzeichen
- 62 IN 319/20
- Registerbezug
- Rostock, HRB 14812
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 24.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
62 IN 319/20
In dem Insolvenzverfahren der
Immoselect GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Heiko Ören, Peeneweg 13, 17168 Lelkendorf
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14812
- Schuldnerin -
Beschluss:
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoselect GmbH wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 InsO in Verbindung mit § 76 Abs. 2 InsO die Anhörung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Gegenstand der Anhörung ist die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Verzicht auf den Widerruf des Vergleichs, der am 16.03.2026 im Rahmen der Güteverhandlung vor dem Landgericht Berlin II geschlossen wurde.
Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, zu dem oben genannten Beschlussgegenstand bis spätestens zum 14.04.2026 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock schriftlich Stellung zu nehmen und ihre Zustimmung oder Ablehnung zu erklären.
Die Unterlagen zum Vergleich sowie weitere Informationen zum Verfahren stehen den Gläubigern in der üblichen Form zur Verfügung.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 24.03.2026
In dem Insolvenzverfahren der
Immoselect GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Heiko Ören, Peeneweg 13, 17168 Lelkendorf
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14812
- Schuldnerin -
Beschluss:
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoselect GmbH wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 InsO in Verbindung mit § 76 Abs. 2 InsO die Anhörung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Gegenstand der Anhörung ist die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Verzicht auf den Widerruf des Vergleichs, der am 16.03.2026 im Rahmen der Güteverhandlung vor dem Landgericht Berlin II geschlossen wurde.
Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, zu dem oben genannten Beschlussgegenstand bis spätestens zum 14.04.2026 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock schriftlich Stellung zu nehmen und ihre Zustimmung oder Ablehnung zu erklären.
Die Unterlagen zum Vergleich sowie weitere Informationen zum Verfahren stehen den Gläubigern in der üblichen Form zur Verfügung.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 24.03.2026