Insolvenzbekanntmachung
Immo Nord GmbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Immo Nord GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 904 IN 753/26 - 7 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 904 IN 753/26 - 7 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 55760
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
904 IN 753/26 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immo Nord GmbH, Eichelkampstraße 26, 30519 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 55760), vertr. d.: 1. Robert Heckl, Wien, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), 2. Reinhard Kluge, Sarstedt, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 29.09.2026 berichtigt worden.
Statt "Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis:" muss es richtig heißen: "Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 23.11.2026,"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hannover, 30.09.2026
Statt "Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis:" muss es richtig heißen: "Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 23.11.2026,"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hannover, 30.09.2026