Insolvenzbekanntmachung
Immaks Immobilien Management GmbH
AG Frankfurt am Main, HRB 54029
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Immaks Immobilien Management GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2021, Aktenzeichen 810 IN 567/21 I-9-8.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 567/21 I-9-8
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 54029
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 06.10.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
810 IN 567/21 I: In dem Insolvenzverfahren Immaks Immobilien Management GmbH, Gießfeldstraße 1, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 54029), vertreten durch: Verena Sybille Veith, Frankfurt am Main (Geschäftsführerin), wurde am 01.10.2021 um 15:46 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9591100, Fax: 069/959110-80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere 810 IN 896/21 I verbunden. Das Verfahren 810 IN 567/21 I führt.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.10.2021
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9591100, Fax: 069/959110-80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere 810 IN 896/21 I verbunden. Das Verfahren 810 IN 567/21 I führt.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.10.2021