Forderungsprüfung
Iman Gebäudereinigungs GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Iman Gebäudereinigungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.07.2026, Aktenzeichen 1513 IN 3017/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1513 IN 3017/21
- Registerbezug
- München, HRB 202192
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1513 IN 3017/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Iman Gebäudereinigungs GmbH, Waldstraße 4, 81825 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Boz Nuray
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 202192
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Iman Gebäudereinigungs GmbH, Waldstraße 4, 81825 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Boz Nuray
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 202192
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.07.2026