Sicherungsmaßnahme
Il Castello Leverkusen UG (haftungsbeschränkt)
Leverkusen
Das Amtsgericht Köln hat zur Il Castello Leverkusen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.06.2026, Aktenzeichen 70b IN 87/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70b IN 87/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 107377
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Magdalena Konschalla
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 87/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 107377 eingetragenen Il Castello Leverkusen UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Lübke-Str. 113, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Silvio Gallo, Heinrich-Lübke-Str. 113, 51375 Leverkusen
Geschäftszweig: die Ausrichtung von gastronomischen Veranstaltungen, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und deren Beratung sowie alle weiteren Dienstleistungen in der Gastronomie.
ist am 24.06.2026, um 13:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70b IN 87/26
Amtsgericht Köln, 24.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 107377 eingetragenen Il Castello Leverkusen UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Lübke-Str. 113, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Silvio Gallo, Heinrich-Lübke-Str. 113, 51375 Leverkusen
Geschäftszweig: die Ausrichtung von gastronomischen Veranstaltungen, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und deren Beratung sowie alle weiteren Dienstleistungen in der Gastronomie.
ist am 24.06.2026, um 13:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70b IN 87/26
Amtsgericht Köln, 24.06.2026