Sicherungsmaßnahme

IKARUS Projekt GmbH

Seligenstadt

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur IKARUS Projekt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.05.2026, Aktenzeichen 8 IN 97/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 97/25
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51866
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
11.05.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Alexander Eggen
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Ersteigerung, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie deren Bebauung, Verwaltung, Renovierung, Vermietung und Verpachtung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 8 IN 97/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IKARUS Projekt GmbH, Dr.-Herm.-Neubauer-Ring 36, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 51866), vertr. d.: Leonardo Alfredo Tenorio Baetz, Querstraße 10, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführer), ist am 08.05.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69/50986-0, Fax: +49 (0) 69/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 08.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
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