Insolvenzbekanntmachung
ihssen bau GmbH
Nonnweiler
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur ihssen bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.03.2023, Aktenzeichen 109 IN 30/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 109 IN 30/22
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 105536
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 27.03.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 30/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105536 eingetragenen ihssen bau GmbH, Im Dörrengarten 4, 66620 Nonnweiler, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manuel Ihßen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbert & Kollegen, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs gegenüber dem Geschäftsführer über 37.894,88 € sowie gegebenenfalls zum Abschluss eines Vergleichs;
bestimmt auf
Donnerstag, 06.04.2023, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 30/22
Amtsgericht Saarbrücken, 27.03.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105536 eingetragenen ihssen bau GmbH, Im Dörrengarten 4, 66620 Nonnweiler, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manuel Ihßen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbert & Kollegen, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs gegenüber dem Geschäftsführer über 37.894,88 € sowie gegebenenfalls zum Abschluss eines Vergleichs;
bestimmt auf
Donnerstag, 06.04.2023, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 30/22
Amtsgericht Saarbrücken, 27.03.2023