Forderungsprüfung
IHSANBEY RESTAURANT GmbH
Neuss
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur IHSANBEY RESTAURANT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 500 IN 143/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 143/19
- Registerbezug
- Neuss, HRB 18939
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 143/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18939 eingetragenen IHSANBEY RESTAURANT GmbH, ehemals Krefelder Straße 51, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sayme Kemer, Gotenstraße 60, 53175 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
500 IN 143/19
Amtsgericht Düsseldorf, 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18939 eingetragenen IHSANBEY RESTAURANT GmbH, ehemals Krefelder Straße 51, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sayme Kemer, Gotenstraße 60, 53175 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
500 IN 143/19
Amtsgericht Düsseldorf, 24.09.2026