Forderungsprüfung

IHP Service GmbH

Ahorn

Das Amtsgericht Mosbach hat zur IHP Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2022, Aktenzeichen 1 IN 150/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mosbach
Aktenzeichen
1 IN 150/18
Registerbezug
Mannheim, HRB 705530
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
18.03.2022
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Vermittlung von Arbeitskräften und Arbeitnehmerüberlassung in Industrie, Handwerk, Bau und für Privatpersonen; Übernahme von ausgelagerten Wertschöpfungs- und Hilfsprozessen für Industrieunternehmen, Verpackungs-, Kommissionierungs- und Umlagerungsarbeiten, Lagerhaltung, Veredlung, Unterhalts-, Grund-, Bauend- und Glasreinigung; Wach- und Objektschutz, Pforten- und Schließdienst; Betrieb von R …

Veröffentlichungstext

1 IN 150/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IHP Service GmbH, Schillingstadt, Gartenstr. 3, 74744 Ahorn,
vertreten durch den Geschäftsführer Ehrenfried Scheuermann
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 705530
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 64 - 75 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.05.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 17.03.2022

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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