Eröffnung des Verfahrens

ICOE Kids GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur ICOE Kids GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 663/26 I-9-9.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 663/26 I-9-9
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 134731
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
16.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

810 IN 663/26 I-12-: In dem Insolvenzverfahren ICOE kids GmbH, Bleichstraße 52, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134731),
vertreten durch:
1. UKMC Ulrich Kammerer Management Consulting eG, Steigenhohl 23, 76275 Ettlingen, (Generalbevollmächtigter),
2. Sarah La Rocca, Frankfurt, (Geschäftsführerin), wurde am 15.07.2026 um 08:37 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 94 54 84 60, Fax: 069/ 94 54 84 67 7, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 789/26 I-12 verbunden. Das Verfahren 810 IN 663/26 I-12- führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 15.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme