Forderungsprüfung
ICOE GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur ICOE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 810 IN 604/26 I-16-8.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 604/26 I-16-8
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 101317
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 27.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 604/26 I-16-8 In dem Insolvenzverfahren ICOE GmbH, Rudolfstraße 13-17, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 101317),
vertreten durch:
1. Mario Thomas La Rocca, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Ulrich Kammerer, (Generalbevollmächtigter),
wird die Prüfung der bis zum 31.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 14.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 14.08.2026
vertreten durch:
1. Mario Thomas La Rocca, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Ulrich Kammerer, (Generalbevollmächtigter),
wird die Prüfung der bis zum 31.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 14.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 14.08.2026