Insolvenzbekanntmachung
Icestorm Entertainment Bild- und Tonträger Vertriebs- und Produktionsgesellschaft mbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Icestorm Entertainment Bild- und Tonträger Vertriebs- und Produktionsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2025, Aktenzeichen 36i IN 3683/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36i IN 3683/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 66086
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 20.10.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1998
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung und der Vertrieb von bespielten Bild-/Tonträgern, der Erwerb von und der Handel mit entsprechenden Lizenzen.
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36i IN 3683/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Icestorm Entertainment Bild- und Tonträger Vertriebs- und Produktionsgesellschaft mbH,
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Sieber
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 66086
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 17.10.2025 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum vom Insolvenzverwalter beabsichtigten Absehen von einer gerichtlichen Verfolgung der gegen den früheren Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Sieber sowie die Viktor International Consulting Ltd. - beide ansässig in Neuseeland -
geltend gemachten Forderungen wegen Geschäftsführerhaftung gemäß § 15 b Abs.
2 und 4 InsO bzw. anfechtbaren Zahlungen gemäß § 129 ff InsO,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.11.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Icestorm Entertainment Bild- und Tonträger Vertriebs- und Produktionsgesellschaft mbH,
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Sieber
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 66086
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 17.10.2025 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum vom Insolvenzverwalter beabsichtigten Absehen von einer gerichtlichen Verfolgung der gegen den früheren Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Sieber sowie die Viktor International Consulting Ltd. - beide ansässig in Neuseeland -
geltend gemachten Forderungen wegen Geschäftsführerhaftung gemäß § 15 b Abs.
2 und 4 InsO bzw. anfechtbaren Zahlungen gemäß § 129 ff InsO,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.11.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.10.2025