Sicherungsmaßnahme
ICC Gebäudereinigung NRW GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur ICC Gebäudereinigung NRW GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2026, Aktenzeichen 70d IN 56/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 56/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 104101
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 56/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104101 eingetragenen ICC Gebäudereinigung NRW GmbH, Sechzigstr. 41, 50733 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ibis, Sechzigstr. 41, 50733 Köln
Geschäftszweig: Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Bauendreinigung, Desinfizierende Reinigung, Gebäudereinigung, Facility
ist am 09.03.2026, um 13:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Uwe Paul, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 56/26
Amtsgericht Köln, 09.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104101 eingetragenen ICC Gebäudereinigung NRW GmbH, Sechzigstr. 41, 50733 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ibis, Sechzigstr. 41, 50733 Köln
Geschäftszweig: Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Bauendreinigung, Desinfizierende Reinigung, Gebäudereinigung, Facility
ist am 09.03.2026, um 13:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Uwe Paul, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 56/26
Amtsgericht Köln, 09.03.2026