Forderungsprüfung
IBON Logistik GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur IBON Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.09.2025, Aktenzeichen 36i IN 4179/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36i IN 4179/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 195568 B
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 15.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36i IN 4179/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBON Logistik GmbH, Urbanstraße 71, 10967 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jacek Grzegorz Barczak
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 195568
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBON Logistik GmbH, Urbanstraße 71, 10967 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jacek Grzegorz Barczak
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 195568
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.09.2025