Eröffnung des Verfahrens
I. Thekla Abwicklungsgesellschaft mbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat über das Vermögen der I. Thekla Abwicklungsgesellschaft mbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.12.2024, Aktenzeichen IN 1219/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1219/24
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 43531
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.12.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 1219/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I. Thekla Abwicklungsgesellschaft mbH, Hornstraße 4, 90431 Nürnberg, vertreten durch den Liquidator Koch Robert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 43531
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Der sofortigen Beschwerde vom 29.11.20d4 wird abgeholfen.
2. Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 28.11.2024 wird wie folgt berichtigt:
im Tenor:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.11.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
in den Gründen:
Nach den Feststellungen des Gerichts sind drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gegeben.
Gründe:
Es liegt ein Versehen vor, dass auf die sofortige Beschwerde hin zu korrigieren war.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.12.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I. Thekla Abwicklungsgesellschaft mbH, Hornstraße 4, 90431 Nürnberg, vertreten durch den Liquidator Koch Robert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 43531
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Der sofortigen Beschwerde vom 29.11.20d4 wird abgeholfen.
2. Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 28.11.2024 wird wie folgt berichtigt:
im Tenor:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.11.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
in den Gründen:
Nach den Feststellungen des Gerichts sind drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gegeben.
Gründe:
Es liegt ein Versehen vor, dass auf die sofortige Beschwerde hin zu korrigieren war.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.12.2024