Abweisung mangels Masse

I Am Not Going To Mars UG

Neuss

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der I Am Not Going To Mars UG mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 501 IN 104/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 104/26
Registerbezug
Neuss, HRB 21013
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
1 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
online-Handel mit Textilien, Accessoires, Uhren, Schuhen, Handy Zubehör, Haushaltsprodukten sowie mit freiwilligen zertifizierten Emissionsreduktionen (Certified Emissions Reductions -CER).

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 104/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21013 eingetragenen I Am Not Going To Mars UG, Neuenberger Straße 50, 41470 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sarah Maclellan,

ist der am 06.05.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 27.04.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 13.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Düsseldorf, 13.10.2026
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