Sicherungsmaßnahme
I & A Bauprojekt GmbH
Lippstadt
Das Amtsgericht Paderborn hat zur I & A Bauprojekt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.08.2026, Aktenzeichen 97 IN 266/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 97 IN 266/26
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 17377
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Frank M. Welsch
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 266/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 17377 eingetragenen I & A Bauprojekt GmbH, Dickbrede 6, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Igor Kychko, Rappenweg 15, 33649 Bielefeld
ist am 06.08.2026, um 16:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystr. 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 266/26
Amtsgericht Paderborn, 06.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 17377 eingetragenen I & A Bauprojekt GmbH, Dickbrede 6, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Igor Kychko, Rappenweg 15, 33649 Bielefeld
ist am 06.08.2026, um 16:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystr. 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 266/26
Amtsgericht Paderborn, 06.08.2026