Forderungsprüfung
hzw sign consulting GmbH
Kassel
Das Amtsgericht Kassel hat zur hzw sign consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2026, Aktenzeichen 666 IN 173/25 e.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 173/25 e
- Registerbezug
- Kassel, HRB 3423
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 10.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1979
- Stammkapital
- 40.903,35 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Beratung in allen Bereichen zwei- und dreidimensionaler Gestaltung, Entwicklung, Entwurf, Planung, Produktion, Vertrieb, Montage von Produkten im In- und Ausland unter Anwendung der Berufsspezifischen Kenntnisse des Grafik- und Industriedesigns.
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
666 IN 173/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hzw sign consulting GmbH, Sickingenstr. 10, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 3423), vertr. d.: Willi Schmidt, Geschäftsführer d. hzw sign consulting GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 08.06.2026
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 08.06.2026