Sicherungsmaßnahme
Hz-Bauunternehmung UG (haftungsbeschränkt),
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Hz-Bauunternehmung UG (haftungsbeschränkt), eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2026, Aktenzeichen 506 IN 4/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 506 IN 4/26
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 34411
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.04.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Dr. Marc d'Avoine
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 4/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34411 eingetragenen Hz-Bauunternehmung UG (haftungsbeschränkt),, Klingelholl 31, 42281 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Krenar Hoxhaj, Klingelholl 31, 42281 Wuppertal
ist am 30.04.2026, um 07:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
506 IN 4/26
Amtsgericht Wuppertal, 30.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34411 eingetragenen Hz-Bauunternehmung UG (haftungsbeschränkt),, Klingelholl 31, 42281 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Krenar Hoxhaj, Klingelholl 31, 42281 Wuppertal
ist am 30.04.2026, um 07:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
506 IN 4/26
Amtsgericht Wuppertal, 30.04.2026