Sicherungsmaßnahme

HYS Hansa Dienstleistungen GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur HYS Hansa Dienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2026, Aktenzeichen 67c IN 521/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 521/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 182298
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
01.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Reinigung, der Garten- und Landschaftsbau, das Führen einer Gastronomie sowie die Installation von Solaranlagen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 521/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182298 eingetragenen HYS Hansa Dienstleistungen GmbH, Schiffbeker Höhe 34, 22119 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Hamide Yilmaz

Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Reinigung, Gala-Bau, Führen einer Gastronomie sowie Installation von Solaranlagen u.a.

sind die am 10.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 31.03.2026 aufgehoben worden.

67c IN 521/25
Amtsgericht Hamburg, 31.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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