Sicherungsmaßnahme
Hyresbostäder i Södra Tyskland Celle und Bielefeld Verwaltungs GmbH i.L.
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Hyresbostäder i Södra Tyskland Celle und Bielefeld Verwaltungs GmbH i.L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.11.2019, Aktenzeichen 70c IN 42/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 42/19
- Registerbezug
- Köln, HRB HRB 56223
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.11.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Miguel Grosser
- Im Handelsregister seit
- 2005
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vermögensverwaltung und das Halten von Beteiligungen und die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin, jeweils an Gesellschaften, die auf den Erwerb und das Halten von Immobilien, insbesondere in Celle und Bielefeld, ausgerichtet sind. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 42/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 56223 eingetragenen
Hyresbostäder i Södra Tyskland Celle und Bielefeld Verwaltungs GmbH i.L.,
Hörster Str. 88, 33699 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Liquidator
Herrn Jürgen Kleine, Bielefeld
Geschäftszweig: Vermögensverwaltung und Halten von Beteiligungen u.a.
ist am 21.11.2019, um 16:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Miguel Grosser,
Sachsenring 85, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 42/19
Amtsgericht Köln, 21.11.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 56223 eingetragenen
Hyresbostäder i Södra Tyskland Celle und Bielefeld Verwaltungs GmbH i.L.,
Hörster Str. 88, 33699 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Liquidator
Herrn Jürgen Kleine, Bielefeld
Geschäftszweig: Vermögensverwaltung und Halten von Beteiligungen u.a.
ist am 21.11.2019, um 16:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Miguel Grosser,
Sachsenring 85, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 42/19
Amtsgericht Köln, 21.11.2019