Sicherungsmaßnahme

HyDe Gesellschaft für Hygiene- und Desinfektionstechnologie mbH

Herford

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur HyDe Gesellschaft für Hygiene- und Desinfektionstechnologie mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2022, Aktenzeichen 43 IN 271/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 271/22
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 17575
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.05.2022
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Thore Voß
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, Produktion, Marketing und Vertrieb von Geräten und Systemen zur Verbesserung der Hygiene und Desinfektion.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 271/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17575 eingetragenen HyDe Gesellschaft für Hygiene- und Desinfektionstechnologie mbH, Credenstraße 43, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Thomas Brauer, Geisebrink 57, 32584 Löhne

Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Marketing und Vertrieb von Geräten und Systemen zur Verbesserung der Hygiene und Desinfektion.

ist am 05.05.2022, um 11:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thore Voß, Sperlichstraße 10, 48151 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 271/22
Amtsgericht Bielefeld, 05.05.2022

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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