Forderungsprüfung
Hungry Kitchens Germany GmbH i.L.
Eschborn
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Hungry Kitchens Germany GmbH i.L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 36h IN 5861/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36h IN 5861/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 236506
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36h IN 5861/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hungry Kitchens Germany GmbH i.L., c/o EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3 - 5, 65760 Eschborn, vertreten durch die Geschäftsführer Korbinian Gennies und Philipp Müsker
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 236506
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hungry Kitchens Germany GmbH i.L., c/o EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3 - 5, 65760 Eschborn, vertreten durch die Geschäftsführer Korbinian Gennies und Philipp Müsker
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 236506
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.10.2026