Forderungsprüfung
Hundestaffel Churmark GmbH
Rietz Neuendorf OT Buckow
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur Hundestaffel Churmark GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 3 IN 390/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 390/24
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 18019 FF
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3 IN 390/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hundestaffel Churmark GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18019 FF), OT Buckow/Kolonie 4 D, 15848 Rietz-Neuendorf, eingetragener Sitz: Rietz-Neuendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Paetsch, OT Buckow, Kolonie 4 D, 15848 Rietz-Neuendorf wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 03.11.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 22. September 2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hundestaffel Churmark GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18019 FF), OT Buckow/Kolonie 4 D, 15848 Rietz-Neuendorf, eingetragener Sitz: Rietz-Neuendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Paetsch, OT Buckow, Kolonie 4 D, 15848 Rietz-Neuendorf wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 03.11.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 22. September 2026