Insolvenzplan
HÜMA-Hochbau-GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur HÜMA-Hochbau-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.04.2026, Aktenzeichen 70d IN 197/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 197/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 56956
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1991
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Ausführung von Hochbauarbeiten sowie die Übernahme von Bauvorhaben in Generalübernehmerschaft.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 197/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 56956 eingetragenen HÜMA-Hochbau-GmbH, Elisabethstraße 6, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Zink, Elisabethstr. 6, 50226 Frechen
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Dienstag, 19.05.2026, 12:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 127.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
70d IN 197/25
Amtsgericht Köln, 21.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 56956 eingetragenen HÜMA-Hochbau-GmbH, Elisabethstraße 6, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Zink, Elisabethstr. 6, 50226 Frechen
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Dienstag, 19.05.2026, 12:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 127.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
70d IN 197/25
Amtsgericht Köln, 21.04.2026