Sicherungsmaßnahme

Hubert Natursteine und Fliesen UG

Moers

Das Amtsgericht Kleve hat zur Hubert Natursteine und Fliesen UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2021, Aktenzeichen 38 IN 24/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
38 IN 24/21
Registerbezug
Kleve, HRB HRB 14204
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.06.2021
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 24/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14204 eingetragenen Hubert
Natursteine und Fliesen UG, Dürerstraße 25 A, 47447 Moers, gesetzlich vertreten
durch Herrn Uwe Hubert, Dürerstr. 25 A, 47447 Moers

Geschäftszweig: Handel und Verlegung von Naturstein und Fliesen

ist am 16.06.2021, um 09:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau,
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

38 IN 24/21
Amtsgericht Kleve, 16.06.2021

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme