Sicherungsmaßnahme

HTV Service GmbH

Bergen

Das Amtsgericht Celle hat zur HTV Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.02.2026, Aktenzeichen 34 IN 72/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
34 IN 72/25
Registerbezug
Lüneburg, HRB 212297
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
13.02.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

34 IN 72/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HTV Service GmbH, Narzissenstr. 8, 29303 Bergen (AG Lüneburg, HRB 212297), vertr. d.: Akasch Sunder Raj, Wolfensteindamm 4, 12165 Berlin, (Geschäftsführer), ist am 13.02.2026 um 10:30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen.
Die Befugnis über das Vermögen der Antragsgegnerin zu verfügen ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Sämisch, Weidestr. 134, 22083 Hamburg, Tel.: 040-650390, Fax: 040-65039199, E-Mail: hamburg@shnf.de, Internet: www.shnf.de übergegangen.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 13.02.2026

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Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme