Forderungsprüfung
HTM GmbH
Hohenberg
Das Amtsgericht Hof hat zur HTM GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2025, Aktenzeichen IN 180/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hof
- Aktenzeichen
- IN 180/18
- Registerbezug
- Hof, HRB 4469
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 180/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HTM GmbH, (früher: Hohenberger Tapetenmanuaktur GmbH), Greimweg 10, 95691 Hohenberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Taubert Tanja
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4469
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 81-96 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 29.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HTM GmbH, (früher: Hohenberger Tapetenmanuaktur GmbH), Greimweg 10, 95691 Hohenberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Taubert Tanja
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4469
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 81-96 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 29.01.2025