Eröffnung des Verfahrens

HSV Wartungstechnik-GmbH

Baesweiler

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat über das Vermögen der HSV Wartungstechnik-GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 01.10.2020, Aktenzeichen 72 IN 24/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
72 IN 24/20
Registerbezug
Aachen, HRB HRB 8774
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
01.10.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 24/20

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8774 eingetragenen HSV
Wartungstechnik-GmbH, Thomas-Edison-Straße 15, 52499 Baesweiler, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Drüke, Brandstraße 6, 45739
Oer-Erkenschwick

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2020, um 06:30
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.07.2020 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der
Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu
verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147
Münster , Tel. Nr.0251/609652-0 , Fax Nr. 025160965229.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.11.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom
24.09.2020 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren
(§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.

Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO)
eingesetzt.

Zu Mitgliedern werden bestimmt:

Bertling, Ritter & Partner Steuerberatungs GmbH, Gutenbergstraße 5-7, 48703
Stadtlohn
Bundesagentur für Arbeit, Hansastraße 33, 32049 Herford
Euler Hermes Deutschland GmbH, Gasstraße 29, 22761 Hamburg.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen
Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der
Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 16.12.2020, 12:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage,
Sitzungssaal 101 B.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

* die Person des Sachwalters,

* die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO),

und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

* die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

* Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§
160 InsO); insbesondere:
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,

die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,

die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,

die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,

die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,
* die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 02.12.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster,
Zimmer Nr. 223 B niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden
Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die
Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

72 IN 24/20

Münster, 01.10.2020

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens