Sicherungsmaßnahme
Hotspot GmbH
Brühl
Das Amtsgericht Köln hat zur Hotspot GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.12.2025, Aktenzeichen 70d IN 337/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 337/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 74802
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- RA/WP Dr. Christian Frystatzki
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Gastronomie, Schulungen und Schulungsreisen im Bereich der Gastronomie sowie der Vertrieb und Verkauf von Gastronomieartikeln.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 337/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74802 eingetragenen Hotspot GmbH, Markt 20, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Falkenberg, Markt 20, 50321 Brühl und Herrn Ionnis Petropoulos, Markt 20, 50321 Brühl
Geschäftszweig: Gastronomie, Schulungen und Schulungsreisen im Bereich der Gastronomie
ist am 02.12.2025, um 09:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird RA/WP Dr. Christian Frystatzki, Neuenhöfer Allee 125, 50935 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 337/25
Amtsgericht Köln, 02.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74802 eingetragenen Hotspot GmbH, Markt 20, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Falkenberg, Markt 20, 50321 Brühl und Herrn Ionnis Petropoulos, Markt 20, 50321 Brühl
Geschäftszweig: Gastronomie, Schulungen und Schulungsreisen im Bereich der Gastronomie
ist am 02.12.2025, um 09:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird RA/WP Dr. Christian Frystatzki, Neuenhöfer Allee 125, 50935 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 337/25
Amtsgericht Köln, 02.12.2025