Vergütungsfestsetzung
Hotels by HR Garmisch-Partenkirchen GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Hotels by HR Garmisch-Partenkirchen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 3608 IN 366/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3608 IN 366/26
- Registerbezug
- Berlin, HRB 146622
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
3608 IN 366/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hotels by HR Garmisch-Partenkirchen GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser und Dr. Benedikt de Bruyn,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 146622 B
- Schuldnerin -
Der Sachwalter hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 19.01.2026 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung seinen Antrag auf Festsetzung seiner Regelvergütung gemäß § 12a InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 12a InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 478.597,55 EURO (Multiplikator 0,25) nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht.
Im Rahmen dieses Antrages wurden Zuschläge in Höhe insgesamt 15 % für den Mehraufwand durch die Begleitung der Unternehmensfortführung (Hotelbetrieb), Erschwernisse durch konzernbedingte Verflechtungen und Befassung mit Konzernstrukturen, Begleitung der Sanierungsbemühungen sowie Befassung mit Arbeitnehmerangelegenheiten geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von zehn Tagen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag des Sachwalters auf Festsetzung seiner Vergütung für die Durchführung der vorläufigen Eigenverwaltung sowie seiner Auslagen liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Ferner hat der Sachwalter seinen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung für das eröffnete Verfahren gemäß § 12 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV sowie der Auslagenpauschale gemäß § 12 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund eines der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 478.597,55 EURO eingereicht. Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung wurden Zuschläge in Höhe insgesamt 15 % für den Mehraufwand durch die Begleitung der Unternehmensfortführung (Hotelbetrieb), Erschwernisse durch konzernbedingte Verflechtungen und Befassung mit Konzernstrukturen, Begleitung der Sanierungsbemühungen sowie Begleitung und Prüfung des Insolvenzplanes der Schuldnerin geltend gemacht. Ferner wurde vom Sachwalter ein Abschlag in Höhe von 15 % im Hinblick auf die durchgeführte Eigenverwaltung sowie die vorzeitige Beendigung des Verfahrens durch den Insolvenzplan berücksichtigt.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von zehn Tagen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag des Sachwalters auf Festsetzung seiner Vergütung sowie seiner Auslagen liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hotels by HR Garmisch-Partenkirchen GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser und Dr. Benedikt de Bruyn,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 146622 B
- Schuldnerin -
Der Sachwalter hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 19.01.2026 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung seinen Antrag auf Festsetzung seiner Regelvergütung gemäß § 12a InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 12a InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 478.597,55 EURO (Multiplikator 0,25) nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht.
Im Rahmen dieses Antrages wurden Zuschläge in Höhe insgesamt 15 % für den Mehraufwand durch die Begleitung der Unternehmensfortführung (Hotelbetrieb), Erschwernisse durch konzernbedingte Verflechtungen und Befassung mit Konzernstrukturen, Begleitung der Sanierungsbemühungen sowie Befassung mit Arbeitnehmerangelegenheiten geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von zehn Tagen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag des Sachwalters auf Festsetzung seiner Vergütung für die Durchführung der vorläufigen Eigenverwaltung sowie seiner Auslagen liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Ferner hat der Sachwalter seinen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung für das eröffnete Verfahren gemäß § 12 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV sowie der Auslagenpauschale gemäß § 12 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund eines der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 478.597,55 EURO eingereicht. Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung wurden Zuschläge in Höhe insgesamt 15 % für den Mehraufwand durch die Begleitung der Unternehmensfortführung (Hotelbetrieb), Erschwernisse durch konzernbedingte Verflechtungen und Befassung mit Konzernstrukturen, Begleitung der Sanierungsbemühungen sowie Begleitung und Prüfung des Insolvenzplanes der Schuldnerin geltend gemacht. Ferner wurde vom Sachwalter ein Abschlag in Höhe von 15 % im Hinblick auf die durchgeführte Eigenverwaltung sowie die vorzeitige Beendigung des Verfahrens durch den Insolvenzplan berücksichtigt.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von zehn Tagen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag des Sachwalters auf Festsetzung seiner Vergütung sowie seiner Auslagen liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.10.2026