Insolvenzbekanntmachung

Hotels by HR Dritte München-Airport GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Hotels by HR Dritte München-Airport GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 3604 IN 399/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3604 IN 399/26
Registerbezug
Berlin, HRB 262547
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
02.11.2026
Rechtsform
GmbH
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Betreiben von Hotels sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung, insbesondere von Hotelbetrieben, insbesondere in München-Airport.
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

3604 IN 399/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Hotels by HR Dritte München-Airport GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Gordon Geiser, Budapester Straße 35, 10785 Berlin, Robert Kalman Kennedy und Dr. Benedikt de Bruyn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 262547
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages der Eigenverwaltenden Schuldnerin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zu dem Verkauf des Geschäftsbetriebs in Bezug auf das Mövenpick Hotel München Airport mit der postalischen Adresse Ludwigstraße 43, 85399 Hallbergmoos, an die MPA Hotelbetrieb GmbH

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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