Eröffnung des Verfahrens
Hotel Assurance GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der Hotel Assurance GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 11.08.2026, Aktenzeichen 810 IN 497/26 H-16-1.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 497/26 H-16-1
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 122439
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 11.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
810 IN 497/26 H-16-1 Am 07.08.2026 um 11:31 Uhr ist das Insolvenzverfahren Hotel Assurance GmbH, Moselstraße 23, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122439), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Florian Bandrack, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 60 02 0, Fax: 069/ 36 60 02 16 0, E-Mail: InsOFFM@bakertilly.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 26.10.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 09.11.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.08.2026
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 26.10.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 09.11.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.08.2026