Sicherungsmaßnahme
HOSA Aircraftcompletions GmbH
Beverungen
Das Amtsgericht Paderborn hat zur HOSA Aircraftcompletions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.12.2020, Aktenzeichen 2 IN 240/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 240/20
- Registerbezug
- Paderborn, HRB HRB 6982
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.12.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Arne M. Gerhards
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 240/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6982 eingetragenen
HOSA Aircraftcompletions GmbH, Heristalstraße 44, 37688 Beverungen, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Peter Hodes, Heristalstraße 44, 37688
Beverungen und Herrn Uwe Sander, Heristalstraße 44, 37688 Beverungen
ist am 28.12.2020, um 12:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arne M. Gerhards, An der
Saline 3, 34385 Bad Karlshafen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 240/20
Amtsgericht Paderborn, 28.12.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6982 eingetragenen
HOSA Aircraftcompletions GmbH, Heristalstraße 44, 37688 Beverungen, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Peter Hodes, Heristalstraße 44, 37688
Beverungen und Herrn Uwe Sander, Heristalstraße 44, 37688 Beverungen
ist am 28.12.2020, um 12:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arne M. Gerhards, An der
Saline 3, 34385 Bad Karlshafen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 240/20
Amtsgericht Paderborn, 28.12.2020