Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

HOS Solutions GmbH

Erlensee

Das Amtsgericht Hanau hat zur HOS Solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 70 IN 78/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 78/22
Registerbezug
Hanau, HRB 6815
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
30.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

70 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 6815), vertr. d.: Ilker Hos, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

€ Nettovergütung nach § 11 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Auslagen zuzüglich

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172-179280, Fax: 06172-1792899, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Berechnungsmasse: 184.563,84 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 105 % festgesetzt wird
Zuschläge: 11,39 Prozentpunkte für Betriebsfortführung, 50 Prozentpunkte für erheblichen Mehraufwand bei der Informationsbeschaffung und 30 Prozentpunkte für die außergewöhnlich aufwändige Koordination der Nachunternehmer
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 80 Prozentpunkte
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 29.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme