Sicherungsmaßnahme
Hoppen Innenausbau GmbH
Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Hoppen Innenausbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2026, Aktenzeichen 19 IN 30/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 19 IN 30/26
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 6441
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Frank Schwarzer
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 30/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 6441 eingetragenen Hoppen Innenausbau GmbH, Schlossstraße 46-52, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Hoppen, Beeker Str. 91, 41179 Mönchengladbach und Herrn Peter Hoppen, Birkenstr. 6, 41239 Mönchengladbach
ist am 31.03.2026, um 16:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schwarzer, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
19 IN 30/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 31.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 6441 eingetragenen Hoppen Innenausbau GmbH, Schlossstraße 46-52, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Hoppen, Beeker Str. 91, 41179 Mönchengladbach und Herrn Peter Hoppen, Birkenstr. 6, 41239 Mönchengladbach
ist am 31.03.2026, um 16:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schwarzer, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
19 IN 30/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 31.03.2026