Forderungsprüfung
Hope Deli UG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Hope Deli UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 36h IN 5979/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36h IN 5979/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 181282
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 300 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb von Cafés sowie die Herstellung und der Handel mit vegetarischen und veganen Lebensmitteln.
Veröffentlichungstext
36h IN 5979/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hope Deli UG (haftungsbeschränkt), Akazienstraße 28, 10823 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Theresa Dathe
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 181282
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 01.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30 - 41 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hope Deli UG (haftungsbeschränkt), Akazienstraße 28, 10823 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Theresa Dathe
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 181282
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 01.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30 - 41 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.10.2026