Sicherungsmaßnahme
HOPE Ambulanter Pflegedienst UG
Meschede
Das Amtsgericht Arnsberg hat zur HOPE Ambulanter Pflegedienst UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.02.2026, Aktenzeichen 52 IN 3/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Arnsberg
- Aktenzeichen
- 52 IN 3/26
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 13019
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.02.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Carsten Koch
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 3/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13019 eingetragenen HOPE Ambulanter Pflegedienst UG, Im Langel 4, 59872 Meschede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Carla Cristina Ruivo do Amaral Ribeiro, Im Langel 4, 59872 Meschede
ist am 06.02.2026, um 09:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 3/26
Amtsgericht Arnsberg, 06.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13019 eingetragenen HOPE Ambulanter Pflegedienst UG, Im Langel 4, 59872 Meschede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Carla Cristina Ruivo do Amaral Ribeiro, Im Langel 4, 59872 Meschede
ist am 06.02.2026, um 09:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 3/26
Amtsgericht Arnsberg, 06.02.2026