Aufhebung des Verfahrens
Holzbau Stephan Gesthuysen UG (haftungsbeschränkt)
Alpen
Das Amtsgericht Kleve hat zur Holzbau Stephan Gesthuysen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.04.2026, Aktenzeichen 38 IN 30/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 38 IN 30/22
- Registerbezug
- Kleve, HRB 13088
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.04.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Axel Schwentker
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 3.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb einer Dachdeckerei, einer Zimmerei und Schreinerei
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 30/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13088 eingetragenen Holzbau Stephan Gesthuysen UG (haftungsbeschränkt), Wolfhagenstraße 27, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Nils Gesthuysen, Wolfhagenstraße 27, 46519 Alpen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
wird heute, am 14.04.2026, um 16:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
38 IN 30/22
Amtsgericht Kleve, 14.04.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13088 eingetragenen Holzbau Stephan Gesthuysen UG (haftungsbeschränkt), Wolfhagenstraße 27, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Nils Gesthuysen, Wolfhagenstraße 27, 46519 Alpen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
wird heute, am 14.04.2026, um 16:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
38 IN 30/22
Amtsgericht Kleve, 14.04.2026