Sicherungsmaßnahme
Holzbau Clever GmbH
Kevelaer
Das Amtsgericht Kleve hat zur Holzbau Clever GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2025, Aktenzeichen 49 IN 58/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 49 IN 58/25
- Registerbezug
- Kleve, HRB 16046
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 58/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16046 eingetragenen Holzbau Clever GmbH, Rosenbroecksweg 39, 47623 Kevelaer, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Clever, Rosenbroecksweg 39, 47623 Kevelaer
Geschäftszweig: Bedachungen und Betrieb einer Zimmerei
ist am 27.11.2025, um 18:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 58/25
Amtsgericht Kleve, 27.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16046 eingetragenen Holzbau Clever GmbH, Rosenbroecksweg 39, 47623 Kevelaer, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Clever, Rosenbroecksweg 39, 47623 Kevelaer
Geschäftszweig: Bedachungen und Betrieb einer Zimmerei
ist am 27.11.2025, um 18:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 58/25
Amtsgericht Kleve, 27.11.2025