Sicherungsmaßnahme

Hohmann Gerüstbau GmbH

Moers

Das Amtsgericht Kleve hat zur Hohmann Gerüstbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.02.2024, Aktenzeichen 43 IN 5/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
43 IN 5/24
Registerbezug
Kleve, HRB 5298
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.02.2024
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 5/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5298 eingetragenen Hohmann Gerüstbau GmbH, Walpurgisstraße 4-6, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Hohmann, Walpurgisstraße 4, 47441 Moers und Frau Jutta Hohmann, Walpurgisstraße 4, 47441 Moers

Geschäftszweig: Die Durchführung von Gerüstbauarbeiten sowie der Verleih von Gerüsten

ist am 16.02.2024, um 09:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Nada Nasser, Blumentalstraße 2, 47798 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 5/24
Amtsgericht Kleve, 16.02.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme