Insolvenzbekanntmachung
Hoffmann, Christian
Klötze
Das Amtsgericht Hansestadt Stendal hat zur Hoffmann, Christian eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen 7 IN 105/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hansestadt Stendal
- Aktenzeichen
- 7 IN 105/26
- Registerbezug
- Stendal, HRA 7700
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 18.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
7 IN 105/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Hoffmann, geb. am 15.09.1989, verstorben am 10.02.2026, zuletzt wohnhaft: Hauptstraße 15, 38486 Klötze, ehemals selbständig tätig unter "Christian Hoffmann Trauerhilfe e.K." (AG Stendal, HRA 7700), vertr. d.: Dipl. Betr. Uwe Miehe, Am Gericht 4, 39638 Hansestadt Gardelegen, (Nachlasspfleger), wurde beschlossen:
wird der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf:
Montag, 21.10.2026.
Spätestens an diesem Tag müssen Einwendungen bei Gericht eingehen.
Einwendungen, die nach diesem Tag eingehen, können keine Beachtung finden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über folgenden Tagesordnungspunkt:
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
die freihändige Veräußerung des im (Mit-) Eigentum des Schuldners stehenden Grundbesitzes/ Miteigentumsanteils (Amtsgericht Gardelegen, Grundbuch von Kunrau, Blatt 1186) nach Maßgabe folgender Beschlussempfehlung des Insolvenzverwalters:
Die Gläubigerversammlung stimmt der Empfehlung des Insolvenzverwalters zur Verwertung des im Grundbuch von Kunrau, Blatt 1186 (Amtsgericht Gardelegen) eingetragenen Grundbesitzes Kunrau, Steimker Chaussee 2, zu einem Kaufpreis von 225.500,00 € zu. Von dem nach Abzug der Bankverbindlichkeiten verbleibenden Übererlös von 114.000,00 € entfallen auf den Erblasser rund 57.000,00 €, wovon noch eine Sicherungshypothek von 6.706,76 € zu bedienen ist, so dass der Masse ein Betrag von 50.000,00 € zufließt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 17.09.2026
wird der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf:
Montag, 21.10.2026.
Spätestens an diesem Tag müssen Einwendungen bei Gericht eingehen.
Einwendungen, die nach diesem Tag eingehen, können keine Beachtung finden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über folgenden Tagesordnungspunkt:
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
die freihändige Veräußerung des im (Mit-) Eigentum des Schuldners stehenden Grundbesitzes/ Miteigentumsanteils (Amtsgericht Gardelegen, Grundbuch von Kunrau, Blatt 1186) nach Maßgabe folgender Beschlussempfehlung des Insolvenzverwalters:
Die Gläubigerversammlung stimmt der Empfehlung des Insolvenzverwalters zur Verwertung des im Grundbuch von Kunrau, Blatt 1186 (Amtsgericht Gardelegen) eingetragenen Grundbesitzes Kunrau, Steimker Chaussee 2, zu einem Kaufpreis von 225.500,00 € zu. Von dem nach Abzug der Bankverbindlichkeiten verbleibenden Übererlös von 114.000,00 € entfallen auf den Erblasser rund 57.000,00 €, wovon noch eine Sicherungshypothek von 6.706,76 € zu bedienen ist, so dass der Masse ein Betrag von 50.000,00 € zufließt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 17.09.2026