Sicherungsmaßnahme
HoFa Gastro GmbH
Dorsten
Das Amtsgericht Essen hat zur HoFa Gastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 160 IN 77/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 160 IN 77/26
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 10218
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 31.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Moritz Sponagel
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 77/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10218 eingetragenen HoFa Gastro GmbH, Südheide 79, 46286 Dorsten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Brigitte Jendhoff, Südheide 79, 46286 Dorsten
Geschäftszweig: Betrieb von gastronomischen Betrieben aller Art
ist am 31.03.2026, um 09:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Scheibenstr. 47, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
160 IN 77/26
Amtsgericht Essen, 31.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10218 eingetragenen HoFa Gastro GmbH, Südheide 79, 46286 Dorsten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Brigitte Jendhoff, Südheide 79, 46286 Dorsten
Geschäftszweig: Betrieb von gastronomischen Betrieben aller Art
ist am 31.03.2026, um 09:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Scheibenstr. 47, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
160 IN 77/26
Amtsgericht Essen, 31.03.2026