Sicherungsmaßnahme
"Hört-sich-Gut-an" GmbH
Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur "Hört-sich-Gut-an" GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.08.2025, Aktenzeichen 43 IN 781/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 781/25
- Registerbezug
- Bielefeld, HRB 33421
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Marcel Streeck
- Im Handelsregister seit
- 1989
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben oder sich daran beteiligen; sie darf auch als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Kommanditgesellschaft eintreten und Geschäftsführungsaufgaben übernehmen. Ferner darf die Gesellschaft alle derartigen Geschäfte betreiben, die im Zus …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 781/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33421 eingetragenen "Hört-sich-Gut-an" GmbH, Zimmerstraße 8, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nicolas Möhring, Echternkampstraße 63, 32760 Detmold
Geschäftszweig: Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Streitbörger PartGmbB Rechtsanwälte Steuerberater, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld,
ist am 21.08.2025, um 11:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marcel Streeck, Marienstr. 52, 32427 Minden bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 781/25
Amtsgericht Bielefeld, 21.08.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33421 eingetragenen "Hört-sich-Gut-an" GmbH, Zimmerstraße 8, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nicolas Möhring, Echternkampstraße 63, 32760 Detmold
Geschäftszweig: Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Streitbörger PartGmbB Rechtsanwälte Steuerberater, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld,
ist am 21.08.2025, um 11:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marcel Streeck, Marienstr. 52, 32427 Minden bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 781/25
Amtsgericht Bielefeld, 21.08.2025