Sicherungsmaßnahme

Hölker Bohrunternehmen GmbH

Schiffweiler

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Hölker Bohrunternehmen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.01.2026, Aktenzeichen 103 IN 74/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
103 IN 74/25
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 43638
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
14.01.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Stephan Hainz
Im Handelsregister seit
1990
Stammkapital
52.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die bohrtechnische Untersuchung von Baugrund, bohrtechnische Untersuchungen im Rahmen des Umweltschutzes sowie Konstruktion Bau und Vertrieb von bohrtechnischem Gerät. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens die Erkundung des Grundwassers

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 74/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43638 eingetragenen Hölker Bauunternehmen GmbH, Am Nusskopf 25, 66578 Schiffweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ingrid Völker,

ist am 10.12.2025, um 11:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Hainz, Am Markt 4, 66265 Heusweiler bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

103 IN 74/25
Amtsgericht Saarbrücken, 10.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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