Schlusstermin
Höber Verwaltungs GmbH
Siebenbach
Das Amtsgericht Mayen hat zur Höber Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.05.2026, Aktenzeichen 7 IN 20/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 20/24
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24547
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 04.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
7 IN 20/24:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Höber Verwaltungs GmbH, Bergstraße 6, 56729 Siebenbach (AG Koblenz, HRB 24547),
vertreten durch:
Steffen Joachim Christoph Höber, c/o Höber Verwaltungs GmbH, Bergstraße 6, 56729 Siebenbach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte VRT Linzbach, Löcherbach und Partner mbB, Gaurheindorfer Straße 149 a, 53117 Bonn,
wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und angeordnet (§§ 196, 197, 304, 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Stichtag 15.06.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters;
zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der
Insolvenzmasse;
zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Der Stichtag entspricht dem Schlusstermin.
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 15.06.2026.
Anträge sind schriftlich spätestens zu diesem Stichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Das Verfahren wird (nunmehr) schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht die Schlussrechnung mit Belegen nebst Schlussbericht, Verteilungsverzeichnis und Vergütungsantrag vorgelegt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet.
Die eingereichten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen, Zimmer 217 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgt durch Beschluss mit heutigem Datum, welcher getrennt veröffentlicht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, § 9 InsO.
Insolvenzgläubiger können den Vergütungsantrag als auch den Vergütungs-festsetzungsbeschluss beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen anfordern.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 08.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Höber Verwaltungs GmbH, Bergstraße 6, 56729 Siebenbach (AG Koblenz, HRB 24547),
vertreten durch:
Steffen Joachim Christoph Höber, c/o Höber Verwaltungs GmbH, Bergstraße 6, 56729 Siebenbach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte VRT Linzbach, Löcherbach und Partner mbB, Gaurheindorfer Straße 149 a, 53117 Bonn,
wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und angeordnet (§§ 196, 197, 304, 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Stichtag 15.06.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters;
zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der
Insolvenzmasse;
zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Der Stichtag entspricht dem Schlusstermin.
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 15.06.2026.
Anträge sind schriftlich spätestens zu diesem Stichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Das Verfahren wird (nunmehr) schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht die Schlussrechnung mit Belegen nebst Schlussbericht, Verteilungsverzeichnis und Vergütungsantrag vorgelegt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet.
Die eingereichten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen, Zimmer 217 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgt durch Beschluss mit heutigem Datum, welcher getrennt veröffentlicht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, § 9 InsO.
Insolvenzgläubiger können den Vergütungsantrag als auch den Vergütungs-festsetzungsbeschluss beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen anfordern.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 08.04.2026