Sicherungsmaßnahme
Hodel Toranlagen GmbH & Co. KG
Homburg
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Hodel Toranlagen GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2024, Aktenzeichen 111 IN 47/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 111 IN 47/24
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 10560
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 16.09.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Matthias Bayer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 47/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 10560 eingetragenen Hodel Toranlagen GmbH & Co. KG, Saarbrücker Straße 116, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 17377 eingetragene Hodel Geschäftsführungs-GmbH GmbH, Saarbrücker Straße 116, 66424 Homburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Hodel,
ist am 16.09.2024, um 14:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Matthias Bayer, Kaiserstrasse 77, 66386 St. Ingbert bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
111 IN 47/24
Amtsgericht Saarbrücken, 16.09.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 10560 eingetragenen Hodel Toranlagen GmbH & Co. KG, Saarbrücker Straße 116, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 17377 eingetragene Hodel Geschäftsführungs-GmbH GmbH, Saarbrücker Straße 116, 66424 Homburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Hodel,
ist am 16.09.2024, um 14:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Matthias Bayer, Kaiserstrasse 77, 66386 St. Ingbert bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
111 IN 47/24
Amtsgericht Saarbrücken, 16.09.2024