Sicherungsmaßnahme
Hoch 3 Hochbau - Tiefbau UG (haftungsbeschränkt)
Stemwede
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Hoch 3 Hochbau - Tiefbau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.06.2026, Aktenzeichen 43 IN 468/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 468/26
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 19112
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Filiz Turan
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 468/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19112 eingetragenen Hoch 3 Hochbau - Tiefbau UG (haftungsbeschränkt), Finkenweg 8, 32351 Stemwede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ozan Kocak und Herrn Ulrich Stach
Geschäftszweig: Hoch- und Tiefbau, Maurer-Beton- und Klinkerarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Dämmputzarbeiten, Estricharbeiten sowie alle weiteren Arbeiten des Bauhauptgewerbes.
ist am 17.06.2026, um 15:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Filiz Turan, Am Schölerberg 9, 49082 Osnabrück bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 468/26
Amtsgericht Bielefeld, 17.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19112 eingetragenen Hoch 3 Hochbau - Tiefbau UG (haftungsbeschränkt), Finkenweg 8, 32351 Stemwede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ozan Kocak und Herrn Ulrich Stach
Geschäftszweig: Hoch- und Tiefbau, Maurer-Beton- und Klinkerarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Dämmputzarbeiten, Estricharbeiten sowie alle weiteren Arbeiten des Bauhauptgewerbes.
ist am 17.06.2026, um 15:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Filiz Turan, Am Schölerberg 9, 49082 Osnabrück bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 468/26
Amtsgericht Bielefeld, 17.06.2026