Sicherungsmaßnahme
HNI Holger Notthoff Industriepersonal GmbH
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur HNI Holger Notthoff Industriepersonal GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.04.2025, Aktenzeichen 505 IN 94/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 505 IN 94/25
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 27887
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Holger Syldath
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 94/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der HNI Holger Notthoff Industriepersonal GmbH, Hofkamp 33, 42103 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Klee, Hofkamp 33, 42103 Wuppertal
ist am 14.04.2025, um 14:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Syldath, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 94/25
Amtsgericht Wuppertal, 14.04.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der HNI Holger Notthoff Industriepersonal GmbH, Hofkamp 33, 42103 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Klee, Hofkamp 33, 42103 Wuppertal
ist am 14.04.2025, um 14:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Syldath, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 94/25
Amtsgericht Wuppertal, 14.04.2025